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AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Müller's Hotelgast GmbH

 

       § 1 Allgemeines – Geltungsbereich

(1)   Diese Geschäftsbedingungen geltend für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, deren Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 

(2)   Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Unternehmer, also für natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

 

       § 2 Vertragsschluss

(1)   Alle Angebote auf unseren Internet- und Katalogseiten sind unverbindlich und freibleibend. Änderungen der Preise und Lieferbedingungen und von Artikeln in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

(2)   Mit der Bestellung einer Ware bei uns erklärt der Unternehmer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, dass in der Bestellung gegenüber uns oder gegenüber einem unserer Vertreter liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Unternehmer erklärt werden.

(3)   Genannte oder bestätigte Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn sie werden ausdrücklich als Fixtermine zugesichert. Bei Nichteinhaltung der unverbindlichen Lieferzeit kann der Unternehmer schriftlich eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen setzen Ist auch diese Nachfrist fruchtlos verstrichen, so kann der Unternehmer vom Kaufvertrag zurücktreten. Ein Schadensersatzanspruch kommt nicht in Betracht, es sei denn, die Verzögerung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen.

 

       § 3 Annahmeverzug

       Gerät der Unternehmer mit seiner Verpflichtung, die Ware bei ordnungsgemäßer Bereitstellung anzunehmen, in Verzug, so sind wir berechtigt, nach Ablauf einer Nachfrist von mindestens 10 Tagen Schadensersatz zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

       § 4 Gewährleistung

(1)   Für Mängel an der Ware wird zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung geleistet.

(2)   Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Unternehmer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Unternehmern jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Der Unternehmer muss uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von vier Tagen gemäß § 377 HGB ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

(3)   Wählt der Unternehmer wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Unternehmer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Unternehmer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich dann auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir oder einer unserer Erfüllungsgehilfen die Vertragsverletzung grob fahrlässig, vorsätzlich oder gar arglistig verursacht haben.

(4)   Die Gewährleistungsfrist beträgt für Neuware zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Unternehmer uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (§ 4 Abs. 2).

(5)   Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.

(6)   Garantien im Rechtssinne erhält der Unternehmer durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

 

       § 5 Gefahrübergang – Versendung

(1)   Der Versand erfolgt ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Unternehmers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.

(2)   Der Übergabe steht es gleich, wenn der Unternehmer im Verzug der Annahme ist.

(3)   Gibt der Unternehmer keinen besonderen Versandwunsch an, so versenden wir die Ware nach dem uns geeignet erscheinenden Versandweg.

(4)   Festgestellte Transportschäden sind unverzüglich anzuzeigen und die Ware ist mit einer Anerkenntniserklärung der Spedition, Post, Bahn oder eines sonstigen Paketdienstes sowie einer Abtretungserklärung des Unternehmers an uns einzusenden. Hiernach kann eine Ersatzlieferung durch uns erfolgen, soweit die Voraussetzungen einer Inanspruchstellung des Transportunternehmens gegeben sind und der Unternehmer alle hierfür erforderlichen Unterlagen und Informationen überreicht hat.

 

       § 6 Preis – Zahlung – Verzug

(1)   Unsere Preise gelten jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe.

(2)   Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf unser Konto zu erfolgen. Wir gewähren ein zinsfreies Zahlungsziel von 30 Tagen vom Datum der Rechnung an. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.

(3)   Bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen gewähren wir einen Skontoabzug von 2%. Unberechtigter Skontoabzug wird nachgefordert.

(4)   Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so werden Mahngebühren in Höhe von € 5.00 je Mahnung berechnet.

(5)   Ist der Besteller in den letzten 12 Monaten vor der neuen Bestellung in Zahlungsverzug/offene Rückstände geraten, sind wir berechtigt nur gegen Vorauskasse oder Sicherheitsleistung zu liefern. Für den Fall, dass der Besteller auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist die Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht erbringt, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

       § 7 Eigentumsvorbehalt

(1)   Wir behalten uns an allen von uns gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der Unternehmer sämtliche Forderung aus der laufenden Geschäftsbeziehung vollständig beglichen hat.

(2)   Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Der Unternehmer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.

(3)   Der Unternehmer ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Der Unternehmer verpflichtet sich weiterhin bei Pfändungen der Vorbehaltsware oder von an uns abgetretenen Forderungen durch Dritte, den Pfändenden sowie den eingeschalteten Vollstreckungsorganen mündlich sowie schriftlich sofort auf unsere Rechte (Eigentumsvorbehalt) hinzuweisen und auch sonst alles zur Wahrung unserer Rechte zu unternehmen. 

(4)   Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Unternehmers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Abs. 3 und 4 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

(5)   Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit Gegen-ständen, die uns nicht gehören, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

 

       § 8 Schlussbestimmungen

(1)   Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2)   Ist der Unternehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bei der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(3)   Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Unternehmer einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichstnahe kommt.

AGB-Version: Std. 05.2018

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